1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung eines Apartments.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung des Apartments sowie dessen Nutzung zu anderen als zu Wohnzwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

2.  Vertragsabschluß, -partner, -haftung; Verjährung

2.1. Der Mietvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Mieters durch den Vermieter zustande. Dem Vermieter steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2.2. Vertragspartner sind Vermieter und Mieter. Hat ein Dritter für den Mieter gebucht, haftet er gegenüber dem Vermieter zusammen mit dem Mieter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3. Der Vermieter haftet nur für die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Schadenersatz ist auf die fällige Miete beschränkt.

2.4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle etwaigen Ansprüche des Mieters beträgt 6 Monate.

3.  Leistung, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
3.1. Der Vermieter ist verpflichtet, das vom Mieter gebuchten Apartment bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Mieter ist verpflichtet, die für die Vermietung und weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an den Vermieter zu zahlen.
Der vereinbarte Mietpreis ist bei Übernahme des Apartments fällig, wobei eine etwaige Anzahlung angerechnet wird.

3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer gem. Kleingewerberegelung.

3.4. Sofern Rechnungen seitens des Vermieters ohne Fälligkeitsdatum gestellt werden, sind diese binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Vermieter ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB zu berechnen. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Vermieter der eines höheren Schadens vorbehalten.

3.5. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

3.6. Der Mieter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder mindern.


4.  Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

4.1. Ein Rücktritt des Mieters von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Mietpreis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Mieter vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges oder bei nicht vom Vermieter zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
4.2. Dem Vermieter steht es frei, den etwaig entstandenen und vom Mieter zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Mieter ist dann verpflichtet, folgende Sätze des vertraglich vereinbarten Preises für die Anmietung des Apartments zu zahlen:
  • bis 30 Tage vor Ankunft: 50%
  • bis 20 Tage vor Ankunft: 100%
  • mindestens aber 100,00 EUR.

Dem Mieter steht der Nachweis frei, daß kein Schaden entstanden oder der dem Vermieter entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
Der vereinbarte Mietpreis ist bei Übernahme des Appartements voll zu zahlen, wobei eine etwaige Anzahlung angerechnet wird.


5.  Rücktritt des Vermieters

5.1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.2. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von ihm nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, das Apartment unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, angemietet wurde die Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, daß der Mieter zur Zahlung der vereinbarten Miete oder Restmiete nicht in der Lage ist. ein Verstoß gegen die Hausordnung im Mietobjekt bzw. eine Störung der anderen Bewohner zu befürchten ist.

5.3 Im Falle von technischer Überbuchung, z.B. durch Überschneidungen von Buchungsportalen, kann der Vermieter bis 4 Wochen vor Anreise vom Vertrag kostenfrei zurücktreten.

5.4. Der Vermieter hat den Mieter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5.5. Bei derlei Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadenersatz.


6.  Bereitstellung des Appartements, Übergabe und Rückgabe
6.1. Das Apartment steht dem Mieter nach terminlicher Absprache zur Verfügung, im Normalfall am Anreisetag ab 14 Uhr zur Verfügung.

6.2. Nimmt der Mieter das Apartment erst verspätet in Anspruch oder gibt die Inanspruchnahme vor Vertragsablauf auf, so hat er keinen Rückerstattungsanspruch.

6.3. Am vereinbarten Abreisetag ist das Apartment bis spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung bis 16.00 Uhr 50% des vollen Tagesmietpreises in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100%. Dem Mieter steht es frei, nachzuweisen, daß dem Vermieter kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

6.4. Stellt der Vermieter aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, dem Mieter das Apartment nicht zur Verfügung, so ist er berechtigt, dem Mieter ein anderes, vergleichbares Quartier in einem anderen Haus zuzuweisen. Dabei trägt der Vermieter nur die eventuell anfallenden Mehrkosten zwischen vereinbartem Mietpreis und dem tatsächlichen Zimmerpreis des Ersatzquartiers. Lehnt der Mieter die Unterbringung in einem anderen Haus ab, erlöschen seine Ansprüche. Weitere Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.


7.  Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen sind.

Sollten Störungen oder Mängel im Apartment auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Mieters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

8.  Schlußbestimmungen
8.1.  Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingung für die Vermietung sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam.
8.2.  Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist Potsdam.
8.3.  Es gilt deutsches Recht.

8.4.  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand 07.07.2017





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